Hinweispflichten zur Streitbeilegung & Schlichtung
1.
Ich bin dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, Dass es die Online-Streitbelegungsplattform der EU gibt. Sie erreichen die Plattform unter folgendem Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Hierzu muss ich auch nochmals meine Email Adresse angeben: post@kanzlei-geins.de
2.
Ferner sehe ich mich gesetzlich dazu gehalten, Sie auf die zuständige Schlichtungsstelle für Verbraucher hinzuweisen. Diese soll in einem Streit zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt über Schadenersatzforderung aus Schlechtleistungen oder Vergütungsforderungen in einem Streitbeilegungsverfahren zu vermitteln helfen.
Die zuständige Schlichtungsstelle für Verbraucher ist für alle Rechtsanwälte bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Mandat bis zu einem Wert von 50.000 € die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin (Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, D-10179 Berlin, Telefon +49(0)30/2844417-0):
http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/
Meiner Kenntnis nach ist die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren freiwillig, nicht aber der Hinweis auf die Schlichtungsstelle oder die Bereitschaft zur Teilnahme.
- Vorsorglich erteile ich den Hinweis, dass weder Rechtsanwalt Geins (noch die in seiner Kanzlei eventuell sonst tätigen Rechtsanwälte) grundsätzlich dazu bereit sind, zur Streitbeilegung an einem solchen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Bereitschaft zur Teilnahme besteht also grundsätzlich nicht.
3.
Ergänzend erteile ich den Hinweis, dass es grundsätzlich auch bei den Rechtsanwaltskammern die Möglichkeit einer Vermittlung zwischen Mandant und Rechtsanwalt gibt. Es handelt sich bei den Kammern aber nicht um Schlichtungsstellen im Sinne des der Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Die für RA Geins zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer in Koblenz: www.rakko.de